München (dpa) - Darf im größten Innenstadt-Park der Welt gekifft werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute (10.00 Uhr). Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten in München sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.
«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Eduard Burghard, der einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen.
Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten - ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen verstärkt worden, sagt Burghard. Wie viele Verstöße gegen das Kiff-Verbot ergangen sind, kann die Münchner Polizei nicht sagen.
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